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das Gesetz Nr. 196/07.09.2020 in Kraft für Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 297/2018 hinsichtlich des nationalen Register für Möbelwerbung und für Aufhebung der Regierungsverordnung Nr. 89/2000

15 September 2020

Am 11.09.2020 trat das Gesetz Nr. 196/07.09.2020 in Kraft für Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 297/2018 hinsichtlich des nationalen Register für Möbelwerbung und für Aufhebung der Regierungsverordnung Nr. 89/2000 hinsichtlich der bestimmten Maßnahmen zur Ermächtigung der Betreiber und zur Eintragung in das elektronische Wertpapierarchiv.

Der Rechtsakt setzt eine Reihe von Neuerungen im Hinblick auf das Verfahren zur Herstellung der beweglichen Werbung ein sowie die Aufgaben der zuständigen Stellen, die mit der Eintragung der Erwähnungen in das nationale Register der Möbelwerbung delegiert wurden, aber die bemerkenswerte Mitteilung, die erhebliche Auswirkungen auf die Rechtssubjekten hat, Parteien in den Rechtsverhältnissen des Anspruchs, bezieht sich jedoch auf die Änderung von Artikel 4 Absatz 3 des Gesetzes Nr. 297/2018.

Die oben genannte Rechtsvorschrifft sieht vor, dass alle Dokumente unter privater Unterschrift, Vereinbarungen, die von den Parteien ohne Notar abgeschlossen wurden, die vom Vermächtnisnehmer mit vollstreckbarem Titel genehmigt wurden, können durchgesetzt werden, aber nur unter der formalen Vorbedingung des Verfahrens für ihre Eintragung in das nationale Verzeichnis der Möbelwerbung.

Mit anderen Worten, der Gläubiger, Teil einer Vereinbarung, die unter einer privaten Unterschrift ist berechtigt seine Forderung einzureichen und darf sich nicht gegen die Zahlung seines Schuldners aussprechen, es sei denn, die Vereinbarung wurde durch eine solche bewegliche Werbung veröffentlicht.

Zum Beispiel unter den Dokumenten unter privater Unterschrift, zu denen der Vermächtnisnehmer die Vollstreckbarkeit gibt, gehören beispielweisse   Schuldscheindarlehen, Darlehensverträge, Hypotheken- und andere Sicherungverträge usw.

Nicht zuletzt, ist die Eintragung von rechtlich durchsetzbaren privaten Unterschriften in das nationale Verzeichnis der Möbelwerbung obligatorisch, auch wenn die besonderen Rechtsvorschriften, nach denen diese Arten von Rechtsakten Rechtswirkungen haben, nicht die Bedingung erwähnen, dass diese Rechtsform erfüllt ist.