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das Gesetz Nr. 196/07.09.2020 in Kraft für Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 297/2018 hinsichtlich des nationalen Register für Möbelwerbung und für Aufhebung der Regierungsverordnung Nr. 89/2000
15 September 2020
30 Januar 2020
Wir sind uns bewusst, dass Eigentumsrechte sowohl den Respekt für die Umwelt als auch den Respekt für die gute Nachbarschaft verpflichten, aber in Bezug auf diesen letztgenannten konstanten Aspekt gibt es Unterschiede in unseren Beziehungen zu den Nachbarn.
Infolgedessen möchten wir Sie auf den Unterschied zwischen den folgenden Begriffen aufmerksam machen: DAS SICHTFENSTER UND DAS LICHTFENSTER und die rechtlichen Konsequenzen, die sich daraus ergeben.
DAS SICHTFENSTER kann mit einem Abstand von mindestens 2 Metern zwischen dem Boden Ihres Nachbarn und dem Fenster, das Sie bauen, erstellt werden, wenn das Fenster auf diesen Boden ausgerichtet ist. Andernfalls können Sie, wenn diese nicht parallel sind, das Ansichtsfenster mit der Verpflichtung erstellen, einen Abstand von mindestens 1 Meter einzuhalten.
DAS LICHTFENSTER kann im Gegensatz zu DEN SICHTFENSTER ohne Entfernungsbeschränkung zwischen diesen und dem Fonds Ihres Nachbarn erstellt werden. Die einzige Bedingung besteht darin, den Blick auf den benachbarten Fonds zu verhindern.
Wenn es also zu Streitigkeiten bezüglich der Nachbarschaftsbeziehungen und der Einhaltung des Mindestabstands zwischen Ihrem Fenster oder dem Fenster des Nachbarn und dem Nachbarfonds kommt, ist es wichtig, die Art der Konstruktion und die damit verbundenen rechtlichen Auswirkungen zu berücksichtigen, um eine Klage einzureichen.
Für weitere Informationen über die gute Nachbarschaft und die erforderliche Entfernung für bestimmte Konstruktionen oder Arbeiten steht Ihnen das Muşat & Partners-Team zur Verfügung!
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