Nachrichten

DER PFLICHTTEIL

12 Dezember 2019

Nicht selten finden die schwierigsten und komplexesten Prozesse zwischen Verwandten statt, da der sentimentale Beitrag viel höher ist und die Zugeständnisse in diesen Situationen viel schwerer zu machen sind. Bei dieser Gelegenheit machen wir Sie auf das Konzept der PFLICHTTEIL aufmerksam.

DER PFLICHTTEIL ist der Teil des Erbes, an dem die Erben auch gegen den Willen des Verstorbenen das Recht haben. In diesem Sinne verleiht das Gesetz dem überlebenden Ehegatten, seinen Kindern und Eltern aufgrund der tiefen Verbundenheit mit dem Verstorbenen die Berufung zur Erbschaft als Reserveerb, auch wenn der Verstorbene möchte, dass sie nichts von seinem Nachlass erhalten.

Zum Beispiel möchte X sein gesamtes Vermögen den Kindern A und B überlassen und seine Frau S. von der Erbschaft ausschließen. Unter diesen Umständen hinterlässt X ein Testament, das nur die Erben A und B bestimmt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen kann X seine Frau nicht von der Erbschaft ausschließen, da sie ein Anspruch auf die PFLICHTTEIL hat und folglich, ungeachtet von den Willen des Ehemanns X, erhält S die Hälfte (½) von ¼ des Erbschaftsanteils, sodass sie zu 1/8 der Erbschaftsanteil berechtigt ist.