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das Gesetz Nr. 196/07.09.2020 in Kraft für Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 297/2018 hinsichtlich des nationalen Register für Möbelwerbung und für Aufhebung der Regierungsverordnung Nr. 89/2000
15 September 2020
12 März 2020
Da wir häufig mit schwierigen Situationen konfrontiert sind, die uns nicht gehören, und wir die daraus resultierenden Auswirkungen nicht beseitigen können, möchten wir Sie aus rechtlicher Sicht auf das Konzept HÖHERER GEWALT aufmerksam machen.
DIE HÖHERE GEWALT ist ein externes Ereignis, unvorhersehbar, absolut unbesiegbar und unvermeidlich, was dazu führt, dass die zivilrechtliche Haftung der Person, die normalerweise für den Schaden haften sollte, aufgrund dieses Ereignisses aufgehoben wird. In diesem Sinne sollte die zur Reaktion gerufene Person keinen Zusammenhang mit der Arbeit / dem Ereignis haben, die bzw. das die Verletzung verursacht hat, sollte nicht die Möglichkeit haben, dieses Ereignis vorherzusehen und absolut unmöglich zu verhindern und zu vermeiden.
Beispielsweise sind die Parteien bei einem zwischen Unternehmen A und Unternehmen B geschlossenen Dienstleistungsvertrag verpflichtet, ihre Pflichten rechtzeitig zu erfüllen. Aufgrund einer Bewegungsbeschränkung in der Umschreibung des Hauptsitzes von Unternehmen B, die am 10.03.2020 ohne vorherige Ankündigung und ohne Umgehungsstraße eingerichtet wurde, konnte Unternehmen B die für Unternehmen A angenommenen Dienstleistungen, die aus dem Transport von Waren bestehen, nicht erbringen. Infolgedessen hat Unternehmen A am 10.03.2020 Verluste registriert, Unternehmen B hat jedoch keinen Anspruch auf zivilrechtliche Haftung, da es sich bei dem Ereignis um einen Fall höherer Gewalt handelt.
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