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das Gesetz Nr. 196/07.09.2020 in Kraft für Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 297/2018 hinsichtlich des nationalen Register für Möbelwerbung und für Aufhebung der Regierungsverordnung Nr. 89/2000
15 September 2020
4 März 2020
Durch die Veröffentlichung im Amtsblatt am 26.02.2020 trat in Kraft die Verordnung der nationalen Agentur für Arbeit (ANOFM) Nr. 286 vom 17.02.2020 über die Änderung und den Abschluss des Verfahrens zum Erhalt und zur Lösung von Bewerbungen oder Arbeitslosengeld.
Das Verfahren für den Erhalt und die Lösung von Bewerbungen oder Arbeitslosengeldern wurde ursprünglich vom Orden des Präsidenten der nationalen Agentur für Arbeit Nr. 85/2002 zum Zwecke der Regelung der Art und Weise der Umsetzung der Bestimmungen der Artikel 16 des Gesetzes Nr. 76/2002 in Bezug auf das Arbeitslosenversicherungssystem und die Förderung der Arbeitsplätze.
In Übereinstimmung mit den neuen Änderungen, die durch diese Verordnung vorgenommen wurden, sind die Begünstigten, die unter das Gesetz über das Arbeitslosenversicherungssystem und die Förderung der Beschäftigung fallen, berechtigt, sich an die örtlichen Stellen der ANOFM-Struktur zu wenden, um ihren Hilfe zu erhalten, um sie im Arbeitsbereich zu verteilen. Dafür werden sie ein stark vereinfachtes Verfahren anwenden, um einen Arbeitsplatz zu erhalten oder das Arbeitslosengeld zu erhalten.
In dieser Hinsicht muss der Antragsteller zum Zwecke der Beschäftigung dem örtlichen Arbeitsamt nicht mehr das ärztliche Attest vorlegen, aus dem seine ärztliche Eignung für die betreffende Beschäftigung hervorgeht, wobei eine ehrenwörtliche Erklärung ausreicht, unter der Sanktion des Fälschungsverbrechens in Erklärungen, aus denen hervorgeht, dass er keine medizinischen Einschränkungen für die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit hat.
Auch Personen, die nicht erwerbstätig sind, aber die Voraussetzungen für den Erhalt des Arbeitslosengeldes erfüllen, werden den Antrag auf Gewährung dieser Art von Entschädigung in ähnlicher Weise beantragen, zusammen mit den anderen gesetzlich vorgeschriebenen Dokumenten und der ehrenwörtliche Erklärung in Bezug auf ihrer medizinischen Situation, anstelle ihres ärztlichen Attests.
Schließlich können die Antragsteller das im Anhang Nr. 1^1 des Ordens des Präsidenten von ANOFM Nr. 85/2002 genannte Modell der Erklärung auf eigene Verantwortung erhalten.
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