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das Gesetz Nr. 196/07.09.2020 in Kraft für Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 297/2018 hinsichtlich des nationalen Register für Möbelwerbung und für Aufhebung der Regierungsverordnung Nr. 89/2000
15 September 2020
26 Februar 2020
Durch die Regierungsverordnung Nr. 5/2020 werden die Bestimmungen der Richtlinie 2018/822 über den obligatorischen automatischen Informationsaustausch im Steuerbereich über die grenzüberschreitenden Modalitäten, die der Berichterstattung unterliegen, in die Steuerverfahrensordnung umgesetzt.
Nach den Bestimmungen dieses normativen Gesetzes müssen Vermittler den Steuerbehörden daher Informationen über bestimmte grenzüberschreitende Regelungen melden, mit denen Steuervorteile erzielt werden könnten, beispielsweise die Übertragung von Gewinnen auf günstigere Steuersysteme. In diesem Zusammenhang handelt es sich bei den grenzüberschreitenden Vereinbarungen, die Gegenstand der Berichterstattung sind, um Hinweise auf ein potenzielles Risiko zur Vermeidung steuerlicher Verpflichtungen. Um die grenzüberschreitenden Vereinbarungen zu identifizieren, die der Berichterstattung unterliegen, legt die Verordnung-Nr. 5/2020 bestimmte Unterscheidungsmerkmale fest, die bei der Festlegung der Berichtspflicht berücksichtigt werden.
Die Verordnung enthält auch eine Definition der Vermittler, an die die Meldepflicht zurückkehren wird. So finden sich in dieser Kategorie sowohl Steuerberater, Buchhaltungsexperten, Finanzberater als auch Finanzinstitute oder Anwälte. Vermittler, die sich auf ein Berufsrecht berufen können, beispielsweise auf das Berufsgeheimnis des Anwalts, werden die grenzüberschreitenden Vereinbarungen jedoch nur insoweit melden, als keine vertraulichen Informationen aus dem privaten Bereich des Kunden offengelegt werden. Ausnahmsweise liegt die Meldepflicht bei allen Personen, die eine meldepflichtige grenzüberschreitende Vereinbarung entworfen, organisiert oder verwaltet haben, sowie bei denjenigen, die zu diesem Zweck Unterstützung oder Beratung geleistet haben.
Die Verordnung sieht auch vor, dass das Modell der Form, in der die Vermittler die grenzüberschreitenden Vereinbarungen melden, auf Anordnung des Präsidenten der Nationalen Agentur für Finanzverwaltung festgelegt wird.
Schließlich ist anzumerken, dass die Bestimmungen der durch diese Regierungsverordnung umgesetzten Richtlinie am 1. Juli 2020 in Kraft treten sollen. Das normative Gesetz der Gemeinschaft tritt jedoch ab dem 25. Juni 2018 in Kraft, so dass alle normativen Gesetze unter dieses normative Gesetz fallen.
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