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das Gesetz Nr. 196/07.09.2020 in Kraft für Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 297/2018 hinsichtlich des nationalen Register für Möbelwerbung und für Aufhebung der Regierungsverordnung Nr. 89/2000
15 September 2020
13 November 2019
Am Freitag, den 8. November 2019, wurde eine Richtlinie zur Ergänzung der Richtlinie 98/6 / EG über den Verbraucherschutz verabschiedet, durch die die Gewerbetreibenden verpflichtet werden, den Verbrauchern zusätzliche Informationen zu den praktizierten Preisnachlässen zur Verfügung zu stellen.
Die Änderungen an der Richtlinie 98/6 / EG verpflichten die Händler, den niedrigsten Preis auszuweisen, der zuvor für einen Zeitraum von mindestens 30 Tagen vor Anwendung der Ermäßigung praktiziert wurde. In ähnlicher Weise muss bei Ermäßigungen, die sich allmählich erhöhen, der Preis angezeigt werden, der vor der ersten Ermäßigung liegt.
Durch die Verabschiedung der neuen Richtlinie wird den Verbrauchern ein größerer Schutz vor falschen Preisnachlässen durch Händler geboten. Auf diese Weise wird der Verbraucher über die vom Gewerbetreibenden angewandte konkrete Preissenkung informiert, und der Gewerbetreibende kann den Preis nicht erhöhen, bevor er eine bestimmte Preissenkung vornimmt.
Trotzdem, damit eine Richtlinie auf nationaler Ebene in Kraft treten kann, muss jeder Mitgliedstaat seine Bestimmungen in nationales Recht umsetzen, sodass die Anwendung der Bestimmungen dieses europäischen Normungsrechtsakts erst dann anwendbar ist, wenn sie in nationales Recht umgesetzt wurden.
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